29. April 2011

Mythos Vollbeschäftigung und der Traum vom weißen Kragen



Die Arbeitsgesellschaft
Von Visionen und Realitäten


Zwei hörenswerte Beiträge über unsere Arbeitswelt. Vielen Dank!

"Vollbeschäftigung - Mythos und Wirklichkeit einer Erzählung - 29.04.2011"
"Der Begriff hatte schon immer etwas Visionäres: "Vollbeschäftigung" - Arbeit für alle! Und so zieht er sich wie ein roter Faden durch Parteiprogramme und Regierungserklärungen der letzten Jahrzehnte. Unabhängig davon, wie die jeweilige Beschäftigungslage aussah, versprachen die Machtinhaber dem Wahlvolk, Vollbeschäftigung zu verwirklichen oder zumindest anzustreben. Autor: Klaus Boffo"
BR 2 /radiowissen

"Die Dienstleistungsgesellschaft - Wie ein Traum an der Realität scheiterte" -29.04.2011

"Schon Mitte des letzten Jahrhunderts haben sich Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen und Zukunftsforscher darüber Gedanken gemacht, was nach der Industriegesellschaft kommen kann. Wie unser Arbeiten und unser Leben in der nachindustriellen Gesellschaft wohl aussehen werden. Die ersten Vorstellungen waren optimistisch und der Weg in eine Dienstleistungsgesellschaft schien äußerst verheißungsvoll. Was ist daraus geworden? Haben sich die Hoffnungen erfüllt oder ist der Traum der Dienstleistungsgesellschaft an der Realität gescheitert?

von Veronika Wagner"
BR 2/radiowissen

6 Kommentare:

  1. tamarisce32@live.deApr 29, 2011 08:25 AM

    Das Problem mit der Bejahung des Grundeinkommens ist wohl,dass wir uns und dem Mitmenschen nicht zutrauen gluecklich leben zu koennen und zu duerfen,das muss nicht Saus und Braus sein ,aber genug um nicht andere beneiden zu muessen oder gar darben zu muessen.Mit den anderen meine ich ,die,die durch Erben oder Raffgier indem sie ihre Mitmenschen ausnutzten in Ueppigkeit ohne Grenzen schwelgen koennen.Sie behaupten dann ,ja ,wer viel leistet.... ,nur lasse ich das nicht gelten ,denn jeder Strassenarbeiter oder LkW -Fahrer leistet ebenso oder oft mehr,was Muehe und Verantwortung betrifft.Nur wird aufgewendete Zeit so falsch und unterschiedlich gerechnet,dass von daher etwas geaendert werden muss.Aber vorerst wuerde helfen ,wenn jeden Tag sicheres Einkommen die Aengste unserer Zeitgenossen nimmt.Deshalb voran damit,damit nicht nur einige Privilegierte ein lebenswertes Leben leben koennen.

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  2. Es ist ja auch ein dünnes Wortkonstrukt, der Unterschied zwischen Zwangsarbeit und Arbeitszwang. In meinen Augen ist es das selbe. Und für Eltern ist Erwerbsarbeitspflicht eine Zumutung: das letzte, was diese brauchen, ist ein MEHR an Arbeit, die nicht selten ihrer Intention, eine lebenswerte Zukunft mitzugestalten, zuwider läuft.

    Ich bin in der glücklichen Lage mehr als genug zu verdienen, mit einer Tätigkeit die ich liebe. Um so mehr stößt mir die Situation vieler Freunde auf. (Ich kann diesen Job nicht kündigen, weil ich sonst kein Arbeitslosengeld kriege ... die Kollegen sind der Horror ... ich brauche das Geld ... usw). Es ist, im Sinne des Wortes, unmenschlich, denn die Chance, eine sinnstiftende Tätigkeit für sich zu entdecken, ist im vornhinein verbaut.

    Noch einen schönen Tag der Arbeit allerseits ...

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  3. Hallo Susanne,

    das kam gestern von Brigitte Vallenthin und ich gebe es gern in Teilen weiter:


    PRESSEERKLÄRUNG
    vom 03. Mai 2011
    und danken für Ihre Berichterstattung:

    Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz
    ______________________________
    ________________________________
    Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen
    des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010


    „In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage
    gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 €
    beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4-Plattform Sprecherin
    Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich
    Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger
    Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei
    diesem Verfahren. Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den
    schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das
    Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus
    dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen
    Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges
    Existenzminimum“ sicher stellt.“

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  4. Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte
    Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die
    bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist
    auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom
    16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von
    Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.

    Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der
    Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
    erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum
    SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr
    als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der
    DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.

    Tenor der Klage ist:

    „Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den
    Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen
    „genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“

    Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:

    - Die „Fehlerhaftigkeit in qualitativer Hinsicht“ und „Bedenken in
    quantitativer Hinsicht“ bezüglich der „Festlegung der Referenzgruppe“ -
    u.a. auch des Splitting in die unteren 15% für Einzelpersonen und 20 %
    für Familien-Haushalte.

    - „Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“ - im
    Unterschied zu derjenigen von 2003. Bei der „ging das BVerfG davon aus,
    dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in statistisch
    zuverlässiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung abbilde.“ Im
    Ergebnis: „Die zu ermittelnden Werte können nicht zuverlässig aus der
    Einkommens- und Verbrauchsstatistik abgeleitet werden, da keine eigenen
    statistischen Erhebungen der Bundesregierung zu den Bedarfen vorgenommen
    wurden.“ Und: Dem „Verfahren zur Ableitung der Regelsätze“ mangelt es an
    „ausreichender Transparenz.“

    - „Die Problematik von Abschlägen“ infolge der „Vermischung
    Warenkorb/Statistikmodell“ führt zu einer „Größenordnung der
    Reduzierung“ des Regelsatzes, die es ausschließt, „einen
    überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen
    unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen.
    (…) Hinzu kommt, dass die Abschläge immer auch Personen treffen, die
    diese Ausgaben nicht haben.“

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  5. - Zum häufigst zitierten Streichen von Tabak und Alkohol: „Vielfach ist
    der Konsum von Bier und Wein (…) Bestandteil einer regionalen Kultur
    (z.B. Oktoberfest, Winzerfeste). (…) Es gibt sehr wenige Veranstaltungen
    im privaten und öffentlichen Bereich, in denen die Zugehörigkeit zum
    gesellschaftlichen Leben nicht auch dadurch geprägt ist, dass man in der
    Lage ist, die Kosten für ein Getränk, das auch Alkohol enthält,
    aufzubringen, wie das Bier beim Schauen einer Sportveranstaltung, einer
    Musikveranstaltung (…), die grundsätzlich auch Empfängern von Leistungen
    nach dem SGB II nicht vorenthalten bleiben dürfen.“

    - „Ausdrücklich gegen die Vorgabe des BVerfG verstößt die Berechnung des
    Bedarfs für Verkehr.“ Dabei sind „die Personen, die ein Auto fahren,
    herausgerechnet worden (...) ein deutlicher statistischer Fehler, der zu
    einem erheblich falschen Ergebnis (…) zu einer Verfälschung nach unten
    führt.“

    - „Weiter gehören (…) unter Missachtung der tatsächlichen Gegebenheiten
    die Stromkosten immer noch nicht zu den Kosten der Unterkunft“ und es
    ist „ebenfalls systemwidrig (…), diese Kosten weiterhin im Regelsatz zu
    belassen.“

    „Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare
    Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich
    des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte
    Vallenthin.


    Fußnote:
    Alle kursiv gesetzten Zitate sind der Antragsschrift zur einstweiligen
    Anordnung entnommen.

    Wiesbaden, 03. Mai 2011
    --
    Brigitte Vallenthin
    Presse
    Hartz4-Plattform
    keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
    Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
    sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
    ________________________________

    http://www.youtube.com/watch?v=EJ6bxSHDnxU
    http://www.youtube.com/watch?v=1nNghux3xZY
    ________________________________

    Gute Grüße vom Bodensee

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  6. Ja, die Regierung lässt es sich was kosten, kosten bei den bösen Nichterwerbstätigen zu sparen.

    Je absurder desto besser: mehr und mehr Menschen können dadurch lernen, dass die politischen und wirtschaftlichen Vorstellungen von Arbeit überholt sind.

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