25. März 2011
Das Recht auf Leben - Antrag an den deutschen Bundestag
Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE
Die Fraktion "DIE LINKE" stellt am 22.03.2011 foldenden Antrag an den deutschen Bundestag:
Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen
im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen
Auszug:
"Mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist eine gesetzliche Regelung un-
vereinbar, die zu einer Unterschreitung des Existenzminimums führt. Diese Konsequenz wird aber
durch die Sanktionsregelungen in den Grundsicherungssystemen billigend in Kauf genommen. Die
Sanktionsregelungen stellen das Herzstück einer grundrechtswidrigen und sachlich kontraproduktiven
Aktivierungsideologie dar. Mit dieser Ideologie werden soziale Missstände zu einem Ergebnis indivi-
duellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet. Massenerwerbslosigkeit erscheint hier
nicht als das strukturelle Ergebnis des kapitalistischen Wirtschaftssystems, sondern als Folge falschen
individuellen Verhaltens."
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass Sanktionen, die das Existenzminimum unterschreiten mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht zu vereinbaren sind.
Die Abschaffung dieser möglichen und oft angewandten Sanktionen ist ein Schritt in Richtung Grundeinkommen.
Ich überlege wie ich diesen sinnvollen Gesetzesantrag unterstützten kann.
Habt Ihr eine Idee?
Unterschriftenliste? Postkarten? Oder im Bundestag, bei den Fraktionen anrufen?...
Was meint Ihr?
Hier könnt Ihr die ganze Debatte zum Thema sehen..
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Wow, danke liebe Susanne, für dies Info.
AntwortenLöschenIch würde gerne auch den Gesetzesantrag untersützen, würdest du bitte das Sinnvollste dazu in Facebook posten.
Das machen wir!
Juchu :-)
sonnigen Gruß aus Nürnberg
Margit Kern
Ich denke es gibt kaum einen wirkungsvollen Weg außer das man diese Teufel aus dem Dorf jagt!
AntwortenLöschenlg heinz
In den Fraktionen im Bundestag anrufen, ist das Erste und Einfachste das mir einfällt. Die Nummer des Bundestags steht im Beitrag. Einfach anrufen und zur gewünschten Fraktion weitervermitteln lassen..
AntwortenLöschenTel. Nummer Fraktion der Grünen im Bundestag: 030 22756789
AntwortenLöschenTel. Nummer Fraktion der SPD im Bundestag: 03022752103
Der gewünschte Gesprächspartner war gerade nicht da... Ich habe mir die Durchwahlnummern zu den Fraktionen, die ich anrufen würde geben lassen...
Ich bin gerade in einer "Maßnahme" wo ich als ehem. Unternehmer und mit 27 Jahren Erfahrung in der IT unter anderem Obsoleten EDV lernen soll! Wer nicht hin geht, wird sanktioniert. Hier sind alle sauer! Können wir was beitragen?
AntwortenLöschenKönnen wir Dich unterstützen? (Das läuft doch in allen diesen Maßnahmen so)
Vielen Dank für den link, Katja Kipping ist wirklich eine der kämpferischsten unter uns bge-lern, und es stimmt genau, was sie sagt. Leider hör ich oft auch Leute, die selbst fast oder ganz unter dem Minimum leben, so reden, als sei es einzig ihr individuelles Problem, und nicht ein Problem des Kapitalismus, wie wir ihn zur Zeit erleben, und wie ihn bei der letzten Bundestagswahl die große Mehrheit ja wollte...Da ist der Verweis auf Katja Kippings Rede doppelt wichtig, ich merk mir den link^^.
AntwortenLöschenPersönlich schreibe ich immer den Politikern (oder auch Zeitungsredakteuren, die das Problem schönreden/ignorieren usw.) meist, aber vielleicht ist ein Anruf viel besser. Briefe kann man weglegen, manchmal erhält man nur Formantworten. Vielleicht stellen sie, wenn wir viele sind, das Telephon ab, aber mal sehen^^. Gute Idee! Oder vielleicht alles auf einmal, Briefe, mails, Anrufe, oder mal beim lokalen Abgeordneten in die Sprechstunde gehen und nachfragen (Frau Nahles z.B. nimmt ihre immer sehr ernst, in Rhld-Pfalz)
Viele Grüsse aus Hamburg,
Georg
Hallo Bernd, ich denke es ist sinnvoll Deine/Eure Erlebnisse aufzuschreiben und mitzuteilen. ....an unsere Abgeordneten schicken?
AntwortenLöschenIch bin gerade dabei eine Grundsatzklage vorzubereiten, dank der die Grundgesetzwidrigkeit der Eingliederungsvereinbarung im Mittelpunkt
AntwortenLöschensteht.
Fakt ist für mich, dass die Art 1 (Würde des Menschen), Art 3 (Recht auf Gleichheit), bei Eltern auch Art 6 (Recht auf gemeinsame Erziehung), und Art 12 (Recht auf freie Arbeitsplatzwahl) des Grundgesetzes gebrochen werden.
Nach meinem Wissensstand ist dies nur legal, wenn das so genannte "Zitiergebot" beachtet wird.
Das bedeutet, dass im SGBII stehen müsste, dass die Grundrechte - Explizit unter der Benennung der entsprechenden Artikel! - eingeschränkt werden.
NUR DANN darf tatsächlich ein Grundrecht eingeschränkt werden! Und dies ist im SGB II nicht der Fall. Dort wird kein einziger Artikel als eingeschränkt zitiert!
Zum Thema von Frau Kipping:
Dass die Kürzung der Regelsatzleistungen grundgesetzwidrig sind und dies mit dem Urteil des BVerfG vom 09.02.2009 ausgesagt wurde, ist für mich ebenfalls ein Fakt.
Ich rate jedem, der Sanktionen erfährt, sofort einen Widerspruch und eine Klage auf Amtsmissbrauch einzureichen!
Herzliche Grüße
Von was für Völksverrätern werden wir regiert? Die Zwischenrufe bei der Rede sind unglaublich. Diese Politiker muss man loswerden. Sie interessiert die Not der Menschen in keiner Weise.
AntwortenLöschenWir brauchen so schnell wie möglich eine Volksbewegung , damit der Spuk ein Ende hat. Es sind Parasiten, die Lügen, Heucheln und so was brauchen wir nicht.
Ich sitze auch gerade in einer Maßnahme fest. 8 Stunden Bewerbungen schreiben üben täglich.
AntwortenLöschenDas ist lächerlich.
Keiner von den Teilnehmer ist ungewillt zu arbeiten, die wenigen Fehler in Lebenslauf und Anschreiben kann man in maximal einer Woche klären.
Diese Maßnahme zieht sich aber über 2 Monate hin und tatsächlich sitzen hier alle nur ihre Zeit ab, surfen im Internet, während die Maßnahmenbetreuer im Pausenraum Kaffee trinken.
Aber hauptsache man ist raus aus der Statistik.
Die Hartz IV Sanktionen und Regelungen verstoßen nicht nur gegen Artikel 1 GG, sondern auch gegen Artikel 12 und andere. Unter anderem erfüllen die Sanktionen den Tatbestand der Folter (Staatlich verordnete Hungerfolter als Druckmittel zur Zwangsarbeit)
AntwortenLöschenDie Freiheit der Berufswahl wird auf unzumutbare Weise verletzt. Maßnahmen die gegen den Willen des Betroffenen angeordnet werden sind nichts anderes als Zwangsarbeit. Auch in diesem Falle steht H4 konträr zum GG.
Ich habe mich aktiv dagegen zur Wehr gesetzt indem ich eine Sanktionierung absichtlich herbeigeführt habe und nach erfolgter Sanktionierung dagegen Klagen wollte mit dem Ziel vor das Bundesverfassungsgericht zu kommen. Leider wurde meiner (absichtlich) lapidaren Widerspruchsbegründung statt gegeben, weil offensichtlich die Erfüllungsgehilfen sehr wohl wissen was sie da treiben.
In der Zwischenzeit habe ich den Sachbearbeitern verboten mir Jobvorschläge zu schicken - sofort wollten sie natürlich eine Verweigerung der Kooperation festschreiben, die ich jedoch mit dem Hinweis ich würde nicht die Arbeit verweigern, sondern Ihnen das Recht für mich die Berufswahl zu treffen, entschärfen konnte.
Leider setzen sich viel zu wenige Betroffene selbst krativ mit ihrer Situation und diesem Verbrecherischen System auseinander.
Was Guantanamo für die USA darstellt, stellt Hartz IV für Deutschland dar.
Frau Wiest. Es gibt keine Alternative zum Wandel. Ich denke sie gehen den richtigen weg.
AntwortenLöschenAll zu oft habe ich bei Ihren Auftritten das Gefühl, dass Ihnen die passenden Argumente fehlen um auf diesen Haarsträubenden mist der Politiker zu Antworten. Vielleicht erzähle ich Ihnen ja nichts neues damit, aber wenn es sie interessiert, dann schauen sie mal in einen meiner Essays. Ich habe die Arbeit der letzten 3 Regierungen Zusammengefasst. Ohne Copy und Paste. ;)
https://www.facebook.com/note.php?note_id=167887019929072
Noch was: letztens habe ich einen jungpolitiker einer "demokratischen" Partei gefragt ob er weiß was es bedeutet, Angst haben zu müssen in der nächsten Woche nichts zu essen zu haben. Er wusste es nicht. Ich habe ihn gefragt ob er weiß wie es sich anfühlt zu einem 1€ Job herangezogen zu werden obwohl man einen Arbeitsplatz hat. Er wusste es nicht. Ich habe ihn gefragt ob er weiß wie es sich anfühlt als Hauptschüler und damit Dreck der Gesellschaft bezeichnet zu werden. Er wusste es nicht. Frau Wiest, ich weiß es aber. Frau Wiest, ich gehöre nicht mehr dazu. Frau Wiest, ich Studiere, habe bereits 2 Berufe gelernt und habe dem Staat den Rücken zu gewandt so wie er mir. Ich habe mit 20 Jahren gehungert, im Schichtdienst gekellnert für 5 Euro und war trotzdem Glücklich. Denn das ist besser als jede Woche insgesamt 10h in Ämtern rum zu sitzen. Hungern, ist unmenschlich. Aber immer noch menschlicher als das was gerade läuft. Frau Wiest, Genau deswegen Unterstütze ich sie aus vollem Herzen. Frau Wiest, immer mehr junge Menschen begreifen, dass das ein Schicksal ist, dass viel mehr ereilt als gedacht. Frau Wiest, es ist Fakt dass mehr als 8 Millionen Menschen in Deutschland Hilfen vom Staat empfangen (vor der € Einführung waren es 5 Millionen). Es ist Fakt das wir heute mindestens 30% weniger für unser Geld bekommen. Frau Wiest, ich denke es ist Fakt, dass es bald schlimmer kommt. Ebenso denke ich dass es Fakt ist, dass wir uns jetzt Zusammenschließen müssen.
Mit freundlichem Gruß
Johann
Man sollte niemals eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, denn nur dann hat das Jobcenter die Möglichkeit, eine Sanktion auszusprechen - wegen Vertragsbruch. Alle Rechte sind schon vom SGB garantiert und müssen nicht extra mit einer EGV vertraglich geregelt werden, man unterschreibt nur, daß man sanktioniert werden darf und daß man seine Grundrechte abtritt, nicht anderes.
AntwortenLöschenRobert
Und wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, hat das Konsequenzen?
AntwortenLöschenHerzliche Grüße, Susanne
Das fühlt sich sehr gut an!
AntwortenLöschenEs gitb ja viele (auch Befürworter) die sagen: die Politik kann "noch nicht viel" fürs BGE tun: hier ist der beste Beweis das es doch geht!
Auch wenn es lange dauert bis sich auf diesem Weg etwas bewegt: Warum nicht parallel zu dem Antrag eine Petition zu dem Thema. (Kann man bei Petitionen eigentlich eine Volksabstimmung fordern?)
Sonst: einfach auf allen Kanälen feuern.
Ich glaube es ist hier sehr wichtig möglichst schnell eine Debatte vor allem in den großen Medien und zur "Prime-Time" loszutreten, damit viele Menschen diesbezüglich erreicht werden, die wie o.g. selbst glauben es läge an ihnen.
Ich wünsche mir und hoffe darauf, das wir (als Volk) uns möglichst bald auf diese neue Sichtweise einlassen können.
Also weitersagen, diskutieren und oben bleiben ;)
Gruß karfau
@karfrau:
AntwortenLöschenEs gibt in der BRD keine möglichkeit für einen Bundesweiten Volksentscheid.
Wer die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, bekommt sie per Verwaltungsakt aufgezwungen.
AntwortenLöschenDagegen kann man dann klagen, aber das ist - wie wir alle wissen- kompliziert und langwierig und die wenigsten trauen sich das.
Das Problem der meisten Betroffenen, nicht zu Klagen, ist nicht etwa fehlender Mut. Sondern fehlende Mittel, in den Jahren bis zum Urteil ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die meisten haben Familien mit Kindern. Das hat man lieber den Spatz in der Hand als seine Menschenwürde :(
AntwortenLöschenDas ist das System. Auf diese Zwangslage der Masse baut das System. Denn wer finanziell frei ist, der klagt bis vor den EUGH.
Hier ist ein sehr interessanter und aufschlußreicher Beitrag zur EGV, es steht unten auch nochmal alles schriftlich aufgelistet, wie die einzelnen Schritte ablaufen. Wir haben die Rechte, wir müssen sie nur wahrnehmen und zeigen, daß die Behörde mit uns wirklich viel mehr Arbeit und mehr Kosten hat, wenn sie uns auf die Nerven gehen will. Ein Verwaltungsakt hat absolut KEINE rechtliche Grundlage und ist demenstprechend nicht sanktionierbar. Die EGV ist ein Vertrag, der gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt und nur deshalb wirksam wird, weil ihn jemand freiwillig unterschreibt und auf seine Rechte verzichtet, ohne dafür irgendwas als Gegenleistung zu bekommen.
AntwortenLöschenhttp://www.youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM&feature=related
Es ist wie bei Kafkas "Prozess": Das Gesetz steht jedem offen, nur man geht nicht mal durch die erste Tür, weil man sich schon vor dem ersten erbärmlichen unqualifizierten Türwächter (in dem Fall: Jobcenter-Sachbearbeiter) und seinen Launen und Meinungen in die Hose macht.
Robert
Liebe Mitbürger, um miteinander und füreinander Lebensqualität zu schaffen bedarf eines erweiterbaren öffentlichen Raumes, d.h. eines ständig "Offenen Bürgerdialogs" , in dem sich mündige (und mündig werdende) BürgerInnen austauschen mit Gesicht und Profil. http://www.facebook.com/Offener.Buergerdialog
AntwortenLöschenLG Fridemar
Hier noch ein gutes Beispiel:
AntwortenLöschenFraktion unterstützt Hartz-IV-Klage:
Die Fraktion DIE LINKE wird die Hartz-IV-Bezieherin Angelika Schömig bei ihrer Klage unterstützen, kündigten Katja Kipping, Gregor Gysi und Klaus Ernst bei einer Pressekonferenz an. Mit einer einstweiligen Anordnung soll erreicht werden, den aktuellen verfassungswidrigen Zustand für Hartz-IV-Beziehende so schnell wie möglich zu beenden, erläuterte der Fraktionsvorsitzende Gregor Gysi. Angelika Schömig, früher eine »typisch bayrische Hausfrau und Mutter«, ist seit der Scheidung mit ihren drei Kindern auf Hartz IV angewiesen.
Hier der ganze Text:
http://www.linksfraktion.de/nachrichten/fraktion-unterstuetzt-hartz-iv-klage/
Hier ein Video dazu:
http://www.youtube.com/watch?v=jjIBObsZOqY
Schöne Grüsse
K l a u s
Schwerin
Zitat:"Und wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wird, hat das Konsequenzen?
AntwortenLöschenHerzliche Grüße, Susanne"
Die Konsequenz ist eine per Verwaltungsakt erlassene Eingliederungsvereinbarung, die imho nicht das Papier wert ist auf dem sie geschrieben steht. Denn die Sozialgerichte erklären die aus solchen per Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarungen folgenden Sanktionen meist sofort für nichtig.
Und das ist der Kreislauf in dem die Betroffenen gefangen sind. Denn die ARGEn erlassen daraufhin eine neue Eingliederungsvereinbarung und das "Spielchen" beginnt von neuem.
Stattdessen wäre es endlich einmal zu begrüßen, wenn ein Gericht nicht die Sanktion zurücknehmen würde sondern stattdessen das Ganze wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit an das Bundesverfassungsgericht weiterverweisen würde. Das passiert natürlich nicht - und genau da sollten sich die Bürger einmal überlegen wieso so etwas nicht passiert...
Ich habe übrigens auf meiner Webseite www.queemox.de einige Texte zu H4 stehen - zum teil literarischer Art
LG
Vatro
Bzgl. Rede von Katja Kipping vor dem Bundestag:
AntwortenLöschenVideo - ca. min 2:00 - der Mann, der da auf die Aussage von Katja Kipping, Hartz IV Empfänger müssten jeden Job annehmen, um nicht sanktioniert zu werden, mit seinem Zwischenruf "zumutbar" erwidert – er will offensichtlich damit sagen, Hartz IV Empfänger müssten nur "zumutbare Jobs" annehmen – ist entweder unwissend, oder ein Zyniker:
Denn in SGB II § heißt es "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar".
Das bedeutet, angesichts des § 31 SGB II (Sanktionsparagraph):
Zwangsarbeit!
Nach GG Artikel 12 ist in der BRD Zwangsarbeit jedoch bereits seit 1949 verboten!
Deshalb ist es eigentlich lächerlich dass die Linke überhaupt einen Antrag zur Abschaffung der Hartz IV Sanktionen stellen muss; denn wenn die Richter am BverfG nicht pennen würden, hätten sie schon längst mit aller Deutlichkeit die Sanktionen für verfassungswidrig erklärt und die Bundesregierung hätte die Sanktionen abschaffen müssen.
Eigentlich ein Skanal, dass das nichts passiert. Und so was nennt sich "Rechtsstaat"…
LG Chris
Korrektur:
AntwortenLöschenIch meinte, "in SGB II § 10 heißt es 'Dem erwerbsfägigen Hilfebedürftigen...'"
(Hatte die 10 vergessen. ^^)
Ganz vielen Dank für die vielen Beiträge.
AntwortenLöschenAuch mich treibt das H4-"Gedöhns" um, die Sanktionen gehören abgeschafft!
Danke an Euch und an die Linken, die sich als die Einzigen im Bundestag ins Zeug legen.
Ich bleibe weiter am Thema, Danke für die vielen, informativen Beiträge
AntwortenLöschen...
Liebe Grüße, Susanne
Stoniman schreibt: Als 1. sollte wirklich die Eingliederungsvereinbarung sammt Sanktionierung abgeschafft werden! Sie wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird, damit ist es eine 2Seitige Willenserklärung dem Gesetz nach ein Vertrag! Verträge darf das Arbeitsamt/Jobcenter mit (Arbeitslosen, Hartz IV Empfängern)Kunden(Was für ein Hohn!) nicht schließen, dass wist nämlich Gesetzeswiedrig. Wenn man so will arbeitet man dort im JC in völlig Illegal. Warum wird das nicht endlich Sanktioniert??
AntwortenLöschenIch könnte noch 'ne Menge Dinge anführen die nicht OK sind im JC, aber ich merke schon wieder wie ich anfange mich aufzuregen Das willl ich nicht, weil es mir gesundheitlich nicht gut tut.
Ich bin normalerweise nicht so sehr für die Linken, soll heißen für mich gibt es eigentlich keine Partei die ich wählen würde, weil es wird zu wenig verändert. Komischerweise können alle gut reden und viel versprechen bevor sie in der Partei sind, spätestens ein halbes Jahr nachdem die Leute aktiv in einer Partei sind, sind die hehren Ziele vergessen.
Trotzdem Dank an die Linken die sich für die H IVer einsetzen.
Laßt mal alle Politiker durch die Bank weg mal nur für 6 Monate nur von H4 leben, und nehmt Ihnen alles Andere weg, wie uns Hartz IV Empfängern, was meint Ihr wie schnell das Thema erledigt wär...
Gruß vom Stoniman