Erst mal die Erhöhung von HartzIV, dann das Grundeinkommen - bedingungslos ... legen wir los, jedeR an ihrem bzw. seinem Platz und in seiner kleinen großen Welt :-)
Gestern in der taz gefunden: (Ich kann nicht nach Berlin kommen aber dazu beitragen, das diese Information die Runde macht. Liebe Grüße)
Konsequenzen der Krise Attac lädt zum Banken-Tribunal
Merkel, Schröder und Ackermann vors Tribunal? Das Netzwerk Attac will mit dieser Aktion vom 9. bis 11. April in Berlin die Ursachen der Finanzkrise anschaulich machen. VON FELIX LEE
BERLIN taz | Wenn sonst niemand die Verantwortlichen der Finanzkrise zur Rechenschaft zieht, dann muss man es eben selbst tun. Das hat sich das globalisierungskritische Netzwerk Attac gedacht und lädt ein zum großen Banken-Tribunal. "Die intransparente und undemokratische Bankenrettung zeigt besonders prägnant, wie Politik und Wirtschaft sich weigern, die notwendigen Konsequenzen aus der Krise zu ziehen", sagte Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis. "Um dem etwas entgegenzusetzen, brauchen wir einen zivilgesellschaftlichen Prozess." Dazu sei das Bankentribunal ein Auftakt.
Anklagen will Attac die derzeitige Bundesregierung und die beiden Vorgängerinnen, vertreten unter anderem durch Gerhard Schröder, Peer Steinbrück (beide SPD) und Angela Merkel (CDU). Auch Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere Bundesbankpräsident und Chef-Kurator der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Hans Tietmeyer, sollen auf der Anklagebank sitzen. Attac wirft ihnen "Aushöhlung der Demokratie und Vorbereitung der Krise" vor, "Zerstörung der ökonomischen Lebensgrundlagen in Nord und Süd", sowie "Verschärfung der Krise". Die Vorladungen für die Angeklagten seien bereits Ende Februar verschickt worden. Die Anklageschrift würde ihnen in diesen Tagen zugestellt. Anzeige
Attac greift zur Selbstjustiz? Beim Tribunal gehe es nicht darum, Sündenböcke ins Rampenlicht zu stellen, betont Sundermann - auch wenn sie sich persönlich freuen würde, wenn Ackermann mal zu zehn Jahren Einkommen auf Hartz IV-Niveau verdonnert werde. "Wir wollen die systemischen Ursachen der Krise einem breiten Publikum in spannender Form anschaulich machen", sagt Sundermann.
Das Bankentribunal, das vom 9. bis 11. April in der Volksbühne in Berlin stattfindet, bildet den Höhepunkt der diesjährigen Kampagne von Attac rund um die Finanzkrise. Diese Form der Protestveranstaltung geht zurück auf das Russell-Tribunal, das 1966 von dem britischen Mathematiker und Philosophen Lord Bertrand Russell ins Leben gerufen wurde, um US-amerikanische Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg zu untersuchen.
Für das Bankentribunal in Berlin hat sich Attac auch um prominente Verteidiger bemüht: Als Ankläger und Zeugen sollen unter anderem der ehemalige Manager-Magazin-Chefredakteur, Wolfgang Kaden auftreten, der globalisierungskritische Buchautor und Journalist Harald Schumann sowie die kenianische Menschenrechtsaktivistin Wangui Mbatia. Als RichterInnen sind unter anderem der Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, taz-Wirtschaftskorrespondentin Ulrike Hermann sowie der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Bochert vorgesehen. "Dieses Tribunal ist überfällig, denn das politische System zeigt keine ernsthafte Bereitschaft zur Selbstkritik", begründete Borchert seine Teilnahme. Es sei ihm deshalb "Ehre wie Verpflichtung", dem Tribunal als "Richter einer obersten Tatsacheninstanz" dienen zu dürfen.
Wie für Attac typisch, sollen auch bei einem Bankentribunal die Alternativen nicht zu kurz kommen. Nach der Urteilsverkündung ist ein "Forum der Alternativen" geplant, in dem Vorschläge zur Transformation des Finanzsektors diskutiert werden sollen.
Dann machen wir nach der Anhörung im Petitionsausschuß einen Volksentscheid !
Was sagt Susanne dazu ?
Hier Infos zum Volksentscheid:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
Verbindlichkeit von Volksentscheiden
Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze sind immer verbindlich. Allerdings schließt dies nicht aus, dass die gewählte Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Gesetz auf eigene Initiative abändert oder aufhebt. Eine Art Bestandsschutz, der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsätzlich entziehen würde, gibt es also nicht und wäre auch verfassungsrechtlich nicht zulässig, da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten würden. Prinzipiell möglich – allerdings nur in Hamburg tatsächlich umgesetzt – ist allenfalls eine Fristenregelung, die per Volksentscheid beschlossene Gesetze für einige wenige Jahre vor alleiniger Abänderung durch das Parlament schützt.
Die thematische Reichweite von Volksentscheiden kann grundsätzlich über die Begrenzung auf Gesetze hinaus, auch auf allgemeine Fragen des öffentlichen Interesses ausgedehnt werden; faktisch ist das in Deutschland aber nur im Bundesland Berlin der Fall. Kann das Berliner Abgeordnetenhaus in einer Frage verbindlich entscheiden, ist auch der Volksentscheid verbindlich. Kann das Abgeordnetenhaus lediglich eine Empfehlung (sogenannte parlamentarische Entschließung) aussprechen, hat auch der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter. Beispielhaft für diese Problematik kann der Volksentscheid über den Flughafen Berlin-Tempelhof von 2008 angeführt werden. Die Offenhaltung des Flughafens war zweifellos eine Frage öffentlichen Interesses. Allerdings wird eine solche Entscheidung nicht durch ein Gesetz der Legislative, sondern durch einen Verwaltungsakt der Exekutive geregelt. Die Legislative (das Abgeordnetenhaus) kann der Exekutive (dem Senat) in solchen Fällen lediglich eine Empfehlung aussprechen. Insofern hätte der Volksentscheid selbst im Erfolgsfall – er scheiterte in der Abstimmung unecht am Quorum – keine bindende Wirkung gehabt. Hat ein Volksentscheid hingegen ein Gesetz zum Inhalt, ist dieser im Erfolgsfall – auch in Berlin – verbindlich.
Rechtliche Tragweite von Volksentscheiden
Grundsätzlich gilt, dass Volksentscheide den Beschlüssen eines Parlamentes gleichgestellt sind. Sie unterliegen damit den gleichen Möglichkeiten und Beschränkungen die einem Parlament durch die verfassungsmäßige Ordnung auferlegt sind. Wird ein Gesetz per Volksentscheid beschlossen, hat es also die gleiche Gültigkeit und Wertigkeit als wenn es von der gewählten Vertretung beschlossen worden wäre. Daraus resultiert auch, dass mit einem Volksentscheid nichts legitimiert werden kann, was auch das Parlament nicht legitimieren darf. Die Einführung der Todesstrafe würde beispielsweise gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen – ihre Einführung ist somit weder durch Parlamentsbeschluss noch Volksentscheid möglich. Die einzige Ausnahme von der Gleichstellung von Volksentscheid und Parlamentsbeschluss ist die Annahme einer neu ausgearbeiteten Verfassung und damit die Konstituierung eines neuen Staatswesens. Dieser Schritt wird im Staatsrecht als derart gravierend und weitreichend angesehen, dass eine Legitimierung tatsächlich ausschließlich unmittelbar durch den Souverän (das Volk) und nicht durch seine gewählte Vertretung (das Parlament) erfolgen kann.
Und ginge das denn, dass beim Tribunal sich das Volk die eigene Verfassung gibt? (Ist jetzt wahrscheinlich eine sehr doofe Frage und schon oben "irgendwie" beantwortet. Wo kann sich denn der Souverän eine eigene Verfassung geben? Die Zeit ist doch reif, oder nich?)
Die Verfassungsfrage ist wirklich offen ...das habe ich bei Wikipedia gelesen: "Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“[15] In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[16] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[17]"
Ich hätte lieber wir würde uns eine Verfassung geben. Ein Volksentscheid ist meines Wissens auf Bundesebene nicht möglich, aber ich bin da kein Experte. Europaweit geht das hingegen. Ich frage mich allerdings ob schon genug Menschen von der Idee Grundeinkommen gehört haben. ich denke eher das kann noch eine Weile wachsen. Sich aber den Weg einmal anzuschauen und zu überlegen finde ich gut. Dann wissen wir wie es geht.
Nicht den Mut verlieren ! Wir sind viele und wollen die Freiheit. Dafür brauchen wir: Eine deutliche Mehrheit im Bundestag. Und das geht nur mit einer starken Partei. Naja, wird wohl noch dauern.......
Eine Volksabstimmung würde zum heutigen Zeitpunkt nicht viel bringen für das BGE, weil viele Bürger nicht genug Vertrauen in ihre Mitmenschen haben und, oder sich noch nicht mit der Idee befasst haben, sie nicht einmal kennen. Wir haben noch viel Informationsarbeit vor uns.
.
AntwortenLöschen.
Ich bin für eine Erhöhung der Hartz 4 Sätze
und das ist auch gut so, weil es realistischer
ist.
.
.
Ich bin für die Einführung des Grundeinkommens, weil es logisch ist!
AntwortenLöschenIch bin für beides. :-)
AntwortenLöschen:-) Liebe Grüße!
AntwortenLöschenIch bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
AntwortenLöschenWenn nicht jetzt, wann dann?
Liebe Grüße
Maria
Grundeinkommen ist eine Wunschvorstellung
AntwortenLöschenHartz 4 Erhöhung in greifbarer Nähe
Unabhängigkeit erreicht man mit BGE nicht
Die jetzige Regierung ist nicht berechenbar
Es fehlt:
Eine große Bürgerbewegung zum Grundeinkommen.
Die Regierung müsste in regelmäßigen
Abständen 100.000 Leute bei einer Demo in
Berlin sehen. Die Masse machts. Der
Petitionsausschuss bringt nicht viel.
20.000 Leute bei Facebook ist auch nur
AntwortenLöschenSchow. Wenn dort ein Aufruf gestartet wird,
kommen nur 1600 Leute. Eine starke Führung
einer großen Bürgerbewegung wird benötigt,
die immer zur Sache steht.
Wenn dann muss man Präsenz zeigen.
Nur in den Himmel schauen und sagen:
Och das BGE wäre jetzt schön - Davon kommt
kein Grundeinkommen.
Erst mal die Erhöhung von HartzIV, dann das Grundeinkommen - bedingungslos ... legen wir los, jedeR an ihrem bzw. seinem Platz und in seiner kleinen großen Welt :-)
AntwortenLöschenAuf geht´s !
AntwortenLöschenDas wird !
Gestern in der taz gefunden:
(Ich kann nicht nach Berlin kommen aber dazu beitragen, das diese Information die Runde macht. Liebe Grüße)
Konsequenzen der Krise
Attac lädt zum Banken-Tribunal
Merkel, Schröder und Ackermann vors Tribunal? Das Netzwerk Attac will
mit dieser Aktion vom 9. bis 11. April in Berlin die Ursachen der
Finanzkrise anschaulich machen. VON FELIX LEE
BERLIN taz | Wenn sonst niemand die Verantwortlichen der Finanzkrise
zur Rechenschaft zieht, dann muss man es eben selbst tun. Das hat sich
das globalisierungskritische Netzwerk Attac gedacht und lädt ein zum
großen Banken-Tribunal. "Die intransparente und undemokratische
Bankenrettung zeigt besonders prägnant, wie Politik und Wirtschaft
sich weigern, die notwendigen Konsequenzen aus der Krise zu ziehen",
sagte Jutta Sundermann vom Attac-Koordinierungskreis. "Um dem etwas
entgegenzusetzen, brauchen wir einen zivilgesellschaftlichen Prozess."
Dazu sei das Bankentribunal ein Auftakt.
Anklagen will Attac die derzeitige Bundesregierung und die beiden
Vorgängerinnen, vertreten unter anderem durch Gerhard Schröder, Peer
Steinbrück (beide SPD) und Angela Merkel (CDU). Auch Deutsche
Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere Bundesbankpräsident und
Chef-Kurator der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Hans
Tietmeyer, sollen auf der Anklagebank sitzen. Attac wirft ihnen
"Aushöhlung der Demokratie und Vorbereitung der Krise" vor,
"Zerstörung der ökonomischen Lebensgrundlagen in Nord und Süd", sowie
"Verschärfung der Krise". Die Vorladungen für die Angeklagten seien
bereits Ende Februar verschickt worden. Die Anklageschrift würde ihnen
in diesen Tagen zugestellt.
Anzeige
Attac greift zur Selbstjustiz? Beim Tribunal gehe es nicht darum,
Sündenböcke ins Rampenlicht zu stellen, betont Sundermann - auch wenn
sie sich persönlich freuen würde, wenn Ackermann mal zu zehn Jahren
Einkommen auf Hartz IV-Niveau verdonnert werde. "Wir wollen die
systemischen Ursachen der Krise einem breiten Publikum in spannender
Form anschaulich machen", sagt Sundermann.
Das Bankentribunal, das vom 9. bis 11. April in der Volksbühne in
Berlin stattfindet, bildet den Höhepunkt der diesjährigen Kampagne von
Attac rund um die Finanzkrise. Diese Form der Protestveranstaltung
geht zurück auf das Russell-Tribunal, das 1966 von dem britischen
Mathematiker und Philosophen Lord Bertrand Russell ins Leben gerufen
wurde, um US-amerikanische Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg zu
untersuchen.
Für das Bankentribunal in Berlin hat sich Attac auch um prominente
Verteidiger bemüht: Als Ankläger und Zeugen sollen unter anderem der
ehemalige Manager-Magazin-Chefredakteur, Wolfgang Kaden auftreten, der
globalisierungskritische Buchautor und Journalist Harald Schumann
sowie die kenianische Menschenrechtsaktivistin Wangui Mbatia. Als
RichterInnen sind unter anderem der Sozialethiker Friedhelm Hengsbach,
taz-Wirtschaftskorrespondentin Ulrike Hermann sowie der Darmstädter
Sozialrichter Jürgen Bochert vorgesehen. "Dieses Tribunal ist
überfällig, denn das politische System zeigt keine ernsthafte
Bereitschaft zur Selbstkritik", begründete Borchert seine Teilnahme.
Es sei ihm deshalb "Ehre wie Verpflichtung", dem Tribunal als "Richter
einer obersten Tatsacheninstanz" dienen zu dürfen.
Wie für Attac typisch, sollen auch bei einem Bankentribunal die
Alternativen nicht zu kurz kommen. Nach der Urteilsverkündung ist ein
"Forum der Alternativen" geplant, in dem Vorschläge zur Transformation
des Finanzsektors diskutiert werden sollen.
.
AntwortenLöschenDanke für die Info's Juliane !
.
.
AntwortenLöschenWir brauchen die Volksabstimmung im Grundgesetz
damit die Demokratie wieder lebendig wird.
Doch dazu müsste Frau Merkel ihre Blockade
aufgeben, denn sie hat Angst davor.
Dann machen wir nach der Anhörung im Petitionsausschuß einen Volksentscheid !
AntwortenLöschenWas sagt Susanne dazu ?
Hier Infos zum Volksentscheid:
http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid
Verbindlichkeit von Volksentscheiden
Im Wege des Volksentscheids beschlossene Gesetze sind immer verbindlich. Allerdings schließt dies nicht aus, dass die gewählte Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Gesetz auf eigene Initiative abändert oder aufhebt. Eine Art Bestandsschutz, der die per Volksentscheid beschlossenen Gesetze dem Zugriff des Parlaments grundsätzlich entziehen würde, gibt es also nicht und wäre auch verfassungsrechtlich nicht zulässig, da dadurch die hoheitlichen Rechte des Parlaments dauerhaft beschnitten würden. Prinzipiell möglich – allerdings nur in Hamburg tatsächlich umgesetzt – ist allenfalls eine Fristenregelung, die per Volksentscheid beschlossene Gesetze für einige wenige Jahre vor alleiniger Abänderung durch das Parlament schützt.
Die thematische Reichweite von Volksentscheiden kann grundsätzlich über die Begrenzung auf Gesetze hinaus, auch auf allgemeine Fragen des öffentlichen Interesses ausgedehnt werden; faktisch ist das in Deutschland aber nur im Bundesland Berlin der Fall. Kann das Berliner Abgeordnetenhaus in einer Frage verbindlich entscheiden, ist auch der Volksentscheid verbindlich. Kann das Abgeordnetenhaus lediglich eine Empfehlung (sogenannte parlamentarische Entschließung) aussprechen, hat auch der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter. Beispielhaft für diese Problematik kann der Volksentscheid über den Flughafen Berlin-Tempelhof von 2008 angeführt werden. Die Offenhaltung des Flughafens war zweifellos eine Frage öffentlichen Interesses. Allerdings wird eine solche Entscheidung nicht durch ein Gesetz der Legislative, sondern durch einen Verwaltungsakt der Exekutive geregelt. Die Legislative (das Abgeordnetenhaus) kann der Exekutive (dem Senat) in solchen Fällen lediglich eine Empfehlung aussprechen. Insofern hätte der Volksentscheid selbst im Erfolgsfall – er scheiterte in der Abstimmung unecht am Quorum – keine bindende Wirkung gehabt. Hat ein Volksentscheid hingegen ein Gesetz zum Inhalt, ist dieser im Erfolgsfall – auch in Berlin – verbindlich.
Rechtliche Tragweite von Volksentscheiden
Grundsätzlich gilt, dass Volksentscheide den Beschlüssen eines Parlamentes gleichgestellt sind. Sie unterliegen damit den gleichen Möglichkeiten und Beschränkungen die einem Parlament durch die verfassungsmäßige Ordnung auferlegt sind. Wird ein Gesetz per Volksentscheid beschlossen, hat es also die gleiche Gültigkeit und Wertigkeit als wenn es von der gewählten Vertretung beschlossen worden wäre. Daraus resultiert auch, dass mit einem Volksentscheid nichts legitimiert werden kann, was auch das Parlament nicht legitimieren darf. Die Einführung der Todesstrafe würde beispielsweise gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz verstoßen – ihre Einführung ist somit weder durch Parlamentsbeschluss noch Volksentscheid möglich. Die einzige Ausnahme von der Gleichstellung von Volksentscheid und Parlamentsbeschluss ist die Annahme einer neu ausgearbeiteten Verfassung und damit die Konstituierung eines neuen Staatswesens. Dieser Schritt wird im Staatsrecht als derart gravierend und weitreichend angesehen, dass eine Legitimierung tatsächlich ausschließlich unmittelbar durch den Souverän (das Volk) und nicht durch seine gewählte Vertretung (das Parlament) erfolgen kann.
http://www.mehr-demokratie.de/
.
AntwortenLöschenEIN VOLKSENTSCHEID FÜR DAS
BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN !
DAS IST ES !
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Und ginge das denn, dass beim Tribunal sich das Volk die eigene Verfassung gibt?
AntwortenLöschen(Ist jetzt wahrscheinlich eine sehr doofe Frage und schon oben "irgendwie" beantwortet.
Wo kann sich denn der Souverän eine eigene Verfassung geben? Die Zeit ist doch reif, oder nich?)
Die Verfassungsfrage ist wirklich offen ...das habe ich bei Wikipedia gelesen:
AntwortenLöschen"Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Der ursprüngliche Text der Präambel wies dem Grundgesetz bis 1990 als Aufgabe zu, „dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“. Die Präambel alter Fassung wurde abgeschlossen mit dem Satz „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“[15]
In der Umformulierung infolge des Einigungsvertrages von 1990 wurde nun vereinfacht und ohne Einschränkungen festgestellt, dass „sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt[16] dieses Grundgesetz gegeben“ habe. „Die Deutschen in den Ländern [Aufzählung der Bundesländer] haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“[17]"
Ich hätte lieber wir würde uns eine Verfassung geben.
Ein Volksentscheid ist meines Wissens auf Bundesebene nicht möglich, aber ich bin da kein Experte. Europaweit geht das hingegen.
Ich frage mich allerdings ob schon genug Menschen von der Idee Grundeinkommen gehört haben. ich denke eher das kann noch eine Weile wachsen. Sich aber den Weg einmal anzuschauen und zu überlegen finde ich gut. Dann wissen wir wie es geht.
Dann behalten wir mal diese Idee im Kopf.
AntwortenLöschenUm das Grundeinkommen bekannt zu machen,
braucht man sowieso Jahre und 100 Mio Euro
für fast tägliche TV Werbung. Da reichen die
200 Gruppen und Initiativen mit 60 Vorträgen
im Monat nicht aus. Wir sollten am Ball
bleiben. Das kann nur gut sein, damit
vielleicht eine andere Generation Politiker
das BGE beschließt.
Bis dahin: Gute Nacht........
Nicht den Mut verlieren !
AntwortenLöschenWir sind viele und wollen die Freiheit.
Dafür brauchen wir:
Eine deutliche Mehrheit im Bundestag.
Und das geht nur mit einer starken Partei.
Naja, wird wohl noch dauern.......
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AntwortenLöschenDas mit der Saat ist eine gute Idee.
Wir sollten Ideen sammeln, wo wir kostenlos
Werbung fürs BGE machen können. Und
vielleicht dazu einen Aufruf machen.
Meine Idee:
Die leerstehenden Bahnhöfe ordentlich
anstreichen und irgendwo das BGE
platzieren. (natürlich nach Rücksprache mit
der Bahn) Solche toten Bahnhöfe, wo kein
Zug mehr hält, gibt es einige 100 in Ost-
Deutschland. Braucht man nur noch Farbe,
Leute und das Einverständnis der Bahn.
LG
Eine Volksabstimmung würde zum heutigen Zeitpunkt nicht viel bringen für das BGE, weil viele Bürger nicht genug Vertrauen in ihre Mitmenschen haben und, oder sich noch nicht mit der Idee befasst haben, sie nicht einmal kennen. Wir haben noch viel Informationsarbeit vor uns.
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